Unsere Gewährleistung
Hier finden Sie eine Übersicht über die Gewährleistungsfristen für unsere handwerklichen Leistungen gemäß §634a BGB
Leistungsart | Gewährleistungsfrist | Hinweise |
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Maler-, Spachtel- und Tapezierarbeiten | 2 Jahre | Gilt für standardmäßige Oberflächenbearbeitung |
Verlegen von Laminat- und Vinylboden | 2 Jahre (bis zu 5 Jahre bei vollflächiger Verklebung) | Verlängerte Frist bei fester Verklebung |
Trockenbau (Wände, Decken, Abtrennungen) | 5 Jahre | Gewährleistung gemäß Bauwerksleistungen |
Fugen mit Silikon oder Acryl | 2 Jahre | Verschleißteile mit regelmäßigem Wartungsbedarf |
Kleinreparaturen und Hausmeisterdienste | 2 Jahre | Betrifft nur Leistungen ohne bauliche Veränderungen |
Diese Gewährleistung gilt für Mängel, die auf unsere Ausführung zurückzuführen sind und innerhalb der gesetzlichen Frist auftreten.
Sie gilt nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Fremdeinwirkung oder mangelnde Wartung entstehen.