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Unsere Gewährleistung


Hier finden Sie eine Übersicht über die Gewährleistungsfristen für unsere handwerklichen Leistungen gemäß §634a BGB

Leistungsart Gewährleistungsfrist Hinweise
Maler-, Spachtel- und Tapezierarbeiten 2 Jahre Gilt für standardmäßige Oberflächenbearbeitung
Verlegen von Laminat- und Vinylboden 2 Jahre (bis zu 5 Jahre bei vollflächiger Verklebung) Verlängerte Frist bei fester Verklebung
Trockenbau (Wände, Decken, Abtrennungen) 5 Jahre Gewährleistung gemäß Bauwerksleistungen
Fugen mit Silikon oder Acryl 2 Jahre Verschleißteile mit regelmäßigem Wartungsbedarf
Kleinreparaturen und Hausmeisterdienste 2 Jahre Betrifft nur Leistungen ohne bauliche Veränderungen


Diese Gewährleistung gilt für Mängel, die auf unsere Ausführung zurückzuführen sind und innerhalb der gesetzlichen Frist auftreten. Sie gilt nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Fremdeinwirkung oder mangelnde Wartung entstehen.